Mehrwertsteuer- und Steuerverbindlichkeiten Ferienhausbesitzer

Um die Vermietung Ihres Ferienhauses steuerlich korrekt abwickeln zu können, möchten wir Sie bitten, uns die folgenden Daten mitzuteilen:

  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
  • Gegebenenfalls das Bestätigungsschreiben der Steuerbehörden über Ihren Antrag auf die Kleinunternehmerregelung (KOR).

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass es einige Verpflichtungen in Bezug auf Ihr vermietetes Ferienhaus gibt:

  • Die Vermietung eines Ferienhauses unterliegt der Mehrwertsteuer. Für diese Vermietung muss bei den niederländischen Steuerbehörden eine Mehrwertsteuernummer beantragt werden. Danach muss in regelmäßigen Abständen eine Mehrwertsteuererklärung bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Es sei denn, man entscheidet sich nach Erhalt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die "Kleinunternehmerregelung".
  • Das Eigentum an der Ferienwohnung muss in der jährlichen Einkommensteuererklärung in der so genannten "Box 3" angegeben werden. Dies muss sowohl von den in den Niederlanden als auch von den im Ausland ansässigen Eigentümern durchgeführt werden.

Link Steuerbehörden (Niederländisch)

Ansprechpartner Mehrwertsteuer und steuerliche Pflichten

Wenn Sie weitere Informationen über die oben genannten Verpflichtungen oder Unterstützung bei deren Erfüllung wünschen, können wir Ihnen Van Voren Accountants in IJzendijke empfehlen. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich und bieten speziell für diese Angelegenheiten wettbewerbsfähige Tarife an. Für eine direkte Nachricht an Van Voren Accountants senden Sie bitte eine E-Mail an Marco de Witte unter marco@vanvoren.nl oder rufen Sie an unter +31(0)117 302 874.